
Im Jahr 2013 war Simon Bramhall einer der angesehensten Lebertransplantationschirurgen im Vereinigten Königreich. Er operierte am Queen Elizabeth Hospital in Birmingham. Er rettete Leben. Und am Ende von zwei Transplantationsoperationen — im Februar und im August jenes Jahres — tat er etwas, das in keinem medizinischen Protokoll vorgesehen ist: Er nahm den Argonkoagulator, dasselbe Instrument, das zum Stoppen von Blutungen verwendet wird, und ätzte seine Initialen „SB“ in die frisch transplantierte Leber seiner Patienten. Sie standen unter Narkose. Das Operationsteam war anwesend. Niemand hielt ihn auf. Das Argoninstrument hinterlässt Spuren, die normalerweise von selbst verheilen und verschwinden. Doch auf einer der Lebern verblassten die Initialen nicht. Es war ein anderer Chirurg, der sie Monate später bei einem zweiten Nachfolgeeingriff entdeckte. Diese zufällige Entdeckung veränderte alles. 2017 bekannte sich Bramhall vor dem Birmingham Crown Court in zwei Fällen der Körperverletzung schuldig. Er argumentierte, er habe es getan, um „Stress während langer und schwieriger Operationen abzubauen“. Die Staatsanwaltschaft beschrieb es anders: eine vorsätzliche Handlung an bewusstlosen Patienten, ohne deren Einwilligung. Die Debatte, die offen blieb, ist keineswegs unbedeutend: Kann eine körperliche Handlung ein Verbrechen sein, wenn sie keinen dauerhaften Schaden hinterlässt?
