Benjamin Schreiber hatte wegen Mordes bereits Jahre im Gefängnis verbracht, als ihm sein Körper einen Ausweg bot, den sich kein Anwalt hätte vorstellen können. 2015 führte eine septische Intoxikation dazu, dass sein Herz mehrmals stehen blieb. Ärzte belebten ihn wieder, obwohl er selbst eine „Do Not Resuscitate“-Anordnung unterzeichnet hatte.

Schreiber beschloss, diesen Widerspruch in ein juristisches Argument zu verwandeln. Er reichte bei den Gerichten in Iowa eine Petition ein und behauptete, dass seine lebenslange Haftstrafe, da er technisch gesehen gestorben sei, erloschen sei. Die Logik war einfach: Wenn die Strafe darin bestand, für immer eingesperrt zu leben, und er aufgehört hatte zu leben, selbst wenn auch nur für ein paar Minuten, dann war die Strafe bereits verbüßt.

Das Berufungsgericht von Iowa wies das Argument 2019 mit einem Satz zurück, der um die Welt ging: Schreiber „war entweder noch am Leben, in welchem Fall er im Gefängnis bleiben musste, oder er war tot, in welchem Fall diese Berufung gegenstandslos war“. Er starb 2023 im Gefängnis im Alter von 70 Jahren und hinterließ einen der ungewöhnlichsten juristischen Versuche der modernen Justizgeschichte.
