D.Z war 27 Jahre alt, bereits Mutter von fünf Kindern, und hatte sich bereit erklärt, das Baby eines anderen Paares auszutragen.
Im April 2025 wurde ihr in Queensland, Australien, mittels IVF ein Embryo von BNJ und DRJ eingesetzt, einem Paar, das aufgrund einer Erkrankung keine Kinder zeugen konnte.

Zwei Wochen später zeigte ein Ultraschall etwas, womit niemand gerechnet hatte: DZ trug Zwillinge, obwohl nur ein Embryo übertragen worden war.

Die Wahrscheinlichkeit für das Geschehene war nahezu unmöglich zu berechnen: Fast zur gleichen Zeit war DZ auf natürlichem Weg von ihrem Ehemann FZ schwanger geworden.

DNA-Tests bestätigten dies Monate später: Das Mädchen war die genetische Tochter von BNJ und DRJ, und der Junge war der leibliche Sohn von DZ und FZ.
Sie wurden am selben Tag, während desselben Kaiserschnitts, im November 2025 geboren.

Das Recht von Queensland verbietet die Trennung von Geschwistern, die bei derselben Mehrlingsgeburt geboren wurden, weshalb der Fall vor dem Children’s Court landete, wo Richterin Jodie Wooldridge etwas klären musste, das sich der Gesetzgeber nie vorgestellt hatte: Sind sie Geschwister, wenn sie nicht denselben genetischen Ursprung haben?
Ihr Urteil stellte fest, dass sie es nicht waren, und erlaubte es jeder Familie, ihr Kind getrennt großzuziehen.
