Thomas Plamberger wurde der grob fahrlässigen Tötung für schuldig befunden, nachdem seine 33-jährige Freundin Kerstin Gurtner während des Aufstiegs auf den Grossglockner, Österreichs höchsten Berg, auf 3.798 Metern ums Leben gekommen war. Die Tragödie ereignete sich am 19. Januar 2025, als das Paar bei winterlichen Bedingungen versucht hatte, den Gipfel zu erreichen.

Das Paar erreichte einen Punkt etwa 50 Meter vom Gipfel entfernt, doch Kerstin war erschöpft und konnte nicht weitergehen. Der 37-jährige Plamberger erklärte, er habe versucht, ihr zu helfen, und sei schließlich abgestiegen, um Hilfe zu holen, weil beide erkannt hätten, dass sie dort nicht die Nacht verbringen könnten. Seiner Aussage zufolge bat sie ihn, Hilfe zu holen. Die Staatsanwaltschaft war jedoch der Ansicht, dass er während der Expedition eine Reihe schwerwiegender Fehler gemacht habe und als der erfahrenere Bergsteiger eine besondere Verantwortung für die Sicherheit der Tour getragen habe.

Zu den während des Prozesses untersuchten Punkten gehörten die Routenplanung, der Zeitpunkt, an dem sie trotz der sich verschlechternden Bedingungen beschlossen hatten weiterzugehen, sowie die verfügbare Ausrüstung. Die Behörden rekonstruierten die Bewegungen des Paares außerdem anhand der Aufzeichnungen ihrer Sportuhren und anderer Beweismittel. Eine auf dem Berg befindliche Kamera nahm beide in der Nähe des Gipfels auf, bevor Plamberger allein abstieg. Kerstin wurde am folgenden Tag tot aufgefunden, nachdem sie stundenlang den extremen Bedingungen ausgesetzt gewesen war.

Am 19. Februar 2026 befand ein Gericht in Innsbruck ihn der grob fahrlässigen Tötung für schuldig. Das Gericht stellte fest, dass während der Expedition ein Verantwortungsverhältnis bestanden habe, der Ausflug unzureichend geplant gewesen sei, er nicht rechtzeitig abgebrochen worden sei und es bereits früher Möglichkeiten gegeben habe, Hilfe anzufordern. Das Gericht berücksichtigte außerdem, dass ein Teil der verwendeten Ausrüstung für die Bedingungen nicht ausreichend geeignet gewesen sei.

Plamberger erhielt eine zur Bewährung ausgesetzte fünfmonatige Freiheitsstrafe und eine Geldstrafe von 9.600 Euro. Das Urteil stellte nicht fest, dass er beabsichtigt hatte, Kerstins Tod zu verursachen, sondern kam vielmehr zu dem Schluss, dass eine Anhäufung fahrlässiger Entscheidungen letztlich zu ihrem Tod beigetragen hatte. Der Bergsteiger legte später Berufung gegen das Urteil ein, sodass das Verfahren möglicherweise noch weitere rechtliche Schritte durchläuft.
