Als Rubén Calleja 2011 die 5. Klasse der Grundschule in León abschloss, entschied die Bildungsverwaltung über ihn: Sie zwang ihn, sich an einer Sonderschule anzumelden, obwohl weder er noch seine Eltern dies wollten. Er hatte das Down-Syndrom, und für das System reichte das aus, um ihn aus der Regelklasse zu entfernen.


Seine Familie akzeptierte das nicht. Sie begann einen Rechtsstreit, der die UN erreichte, die feststellte, dass Spanien Rubéns Rechte verletzt hatte. Der Kampf dauerte jahrelang an, durch eine Instanz nach der anderen, bis der Oberste Gerichtshof 2024 ein historisches Urteil fällte: Er verpflichtete den spanischen Staat, ihm $28.800 Euro als Entschädigung für die Verletzung seines Rechts auf inklusive Bildung zu zahlen.


Nun, im Jahr 2026, zeichnete das Ministerium für soziale Rechte ihn mit dem Nationalen Königin-Letizia-Preis für Menschen mit Behinderung aus, weil er zu „einem paradigmatischen Beispiel“ dieses Kampfes geworden sei.


Rubén hat bereits ins Berufsleben begonnen, doch sein Vater Alejandro besteht darauf, weiterzumachen: „Es ist wichtig, dieses Vermächtnis für die Zukunft neuer Generationen zu hinterlassen“.
